UG und GmbH vergleich
Die Unternehmergesellschaft (UG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind zwei der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Sie bieten beide die Vorteile einer beschränkten Haftung, unterscheiden sich jedoch in einigen Aspekten, insbesondere hinsichtlich der Gründungskosten und -anforderungen. Hier eine ausführliche Betrachtung:
Gründungskosten der UG (haftungsbeschränkt)
- Stammkapital: Das Mindeststammkapital einer UG beträgt symbolisch 1 Euro, was sie zu einer attraktiven Option für Gründer mit begrenzten Ressourcen macht.
- Notargebühren: Die Gründung einer UG erfordert notarielle Beurkundung. Die Gebühren dafür richten sich nach dem Geschäftswert, sind aber aufgrund des geringen Stammkapitals meist niedriger als bei einer GmbH.
- Handelsregistereintragung: Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sind vergleichbar mit denen einer GmbH, variieren jedoch je nach Region.
- Weitere Kosten: Dazu zählen Beratungskosten, Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages, mögliche Gebühren für Geschäftskontoeröffnung und ähnliches.
Gründungskosten der GmbH
- Stammkapital: Bei der GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, wovon mindestens die Hälfte (12.500 Euro) bei der Gründung eingezahlt werden muss.
- Notargebühren: Die Notargebühren für die Gründung einer GmbH sind in der Regel höher als bei der UG, da sie sich nach dem höheren Stammkapital richten.
- Handelsregistereintragung: Auch hier fallen Kosten an, die regional variieren können.
- Weitere Kosten: Diese sind ähnlich wie bei der UG und umfassen Beratungsgebühren, Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages und sonstige Gebühren.
Vergleich zwischen UG und GmbH
- Stammkapital: Der wesentlichste Unterschied liegt im erforderlichen Stammkapital. Die UG bietet mit ihrem minimalen Stammkapital eine niedrigschwellige Option, während die GmbH eine höhere Kapitalbasis erfordert.
- Ruf und Wahrnehmung: Die GmbH genießt oft ein höheres Ansehen, da sie als stabiler und etablierter angesehen wird. Die UG kann hingegen als „GmbH in der Gründungsphase“ wahrgenommen werden.
- Flexibilität bei der Kapitalaufstockung: Bei einer UG ist vorgeschrieben, dass ein Teil des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden muss, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht. Danach kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
- Gründungsaufwand: Der Gründungsaufwand ist für beide Gesellschaftsformen vergleichbar, allerdings kann die Beschaffung des höheren Stammkapitals bei der GmbH aufwändiger sein.
Wichtige Aspekte
- Haftungsbeschränkung: Sowohl bei der UG als auch bei der GmbH haften die Gesellschafter nur bis zur Höhe ihrer Einlagen.
- Buchführungs- und Bilanzierungspflichten: Beide Rechtsformen unterliegen den gleichen strengen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten.
- Steuerliche Behandlung: Die steuerliche Behandlung ist für UG und GmbH identisch. Beide unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Fazit
Die Wahl zwischen einer UG und einer GmbH hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den finanziellen Ressourcen und Zielen des Gründers. Die UG bietet einen einfacheren und kostengünstigeren Einstieg, während die GmbH für größere Vorhaben mit umfangreicherem Kapital geeignet ist. Beide Rechtsformen erfordern sorgfältige Planung, insbesondere in Bezug auf die Buchführung, Steuern und rechtliche Verpflichtungen.